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Anforderung an Mensch und Hund

Ausbildungsleitung BRK RHS Oberallgäu

Ulrike Tiebel

u.tiebel@brk-oberallgaeu.de

Am Wertstoffhof 2

87448 Waltenhofen

Anforderung Mensch:

Anforderungen zur Ausbildung zur Sanitätseinsatzkraft:

  •     Mindestalter: 16 Jahre
  •     Teamfähigkeit & sicheres Auftreten
  •     Interesse an Notfallmedizin & Katastrophenschutz
  •     Bereitschaft zu sozialem Engagement & eigenverantwortliche Entscheidungsfreude
  •     selbständiges Arbeiten und neue Herausforderungen annehmen
  •     Spaß am Umgang mit Menschen: Sozialkompetenz
  •     Bereitschaft zur selbstständigen Weiterentwicklung
  •     Regelmäßige Teilnahme an unseren Übungen und Fortbildungen

Anforderungen zur Ausbildung zum/zur Hundeführer/in:

  •     Mindestalter: 16 Jahre
  •     Teamfähigkeit, soziale Kompetenz
  •     sich mit den Grundsätzen des Roten Kreuzes indentifizeiren können
  •     art- und tierschutzgerechte Haltung und Ausbildung des Hundes
  •     uneingeschränkte Mobilität
  •     selbständiges Arbeiten und neue Herausforderungen annehmen
  •     Engegament und viel Freizeit
  •     Bereitschaft zur selbstständigen Weiterentwicklung
  •     Regelmäßige Teilnahme an den Trainigs (2x pro Woche)

Anforderung Hund:

Den typischen Rettungshund gibt es nicht!

Geeignet sind grundsätzlich Rassen von mittlerer Größe und Körpergewicht. Ein guter Rettungshund ist gesund und körperlich leistungsfähig. Er muss eine gute "Nasenveranlagung" haben und auch unter Belastung arbeiten können. Der Hund soll temperamentvoll und lernfreudig sein, sowie über einen ausgeprägten Spiel- oder Futtertrieb verfügen. Ein verlässlich entwickeltes Sozialverhalten sowohl innerartlich als auch gegenüber dem Menschen ist erforderlich.

Wichtig bei der Ausbildung ist, dass man so früh wie möglich beginnt. Am besten also gleich nachdem man den Welpen bekommen hat (10. - 12. Woche). Aber auch die Ausbildung von älteren Hunden (1-2 Jahre) ist kein Problem. Ist der Hund jedoch älter als zwei Jahre, müsste dieser eine vom VDH anerkannte Begleithundeprüfung nachweisen. Grund hierfür ist die Dauer der Ausbildung (2-3 Jahre) und das maximale Alter des Hundes (vollendetes 6. Lebensjahr) mit dem er seine erste erfolgreiche Prüfung abgelegt haben muss.