Bühnebild Platzhalter

Die Rettungs-Hunde vom Deutschen Roten Kreuz

Die Prüfungen nach GemPPO  selbst bestehen aus folgenden Teilprüfungen:

Flächensuche

  • Fachfragenprüfung - Theorieprüfung für den Hundeführer in z.B. Erste Hilfe, Einsatztaktik, Kynologie
  • Verweisprüfung - wie verhält sich der Hund an der vermissten Person
  • Gehorsamsprüfung - Grundgehorsam wie Fuß, Sitz, Steh, Platz und Voraus
  • Flächensuchprüfung - Waldgebiet mit 30.000 m² innerhalb 20 Minuten nach max. zwei vermissten Personen absuchen

Trümmersuche

  • Fachfragenprüfung
  • Gehorsamsprüfung
  • Gewandtheitsprüfung - Gerätegewandheit des Hundes auf Wippe, Faßbrücke, Leiter und Tunnel
  • Trümmersuchprüfung - innerhalb von 20 Minuten max. 4 Personen in drei Verstecken in einer Trümmerlage finden

Mantrailing/Personenspürhund

  • Fachfragenprüfung
  • Verfolgen einer mindestens 24 Stunden alten und min. 2 Kilometer langen Spur einer fremden Person, welche durch bebaute und nichtbebaute (Freiflächen) lief.

     

Erst wenn die Rettungshundeteam-Prüfung gemäß der "Gemeinsamen Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams (GemPPO-RHT)" bestanden wurde, ist das Rettungshundeteam auch einsatzfähig. Doch damit noch nicht genug: Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten wiederholt werden.

Bei der ersten Prüfung beträgt das Mindestalter des Hundes sechzehn Monate, das Höchstalter sechs Jahre. Das Zulassungsalter für Hundeführer beträgt 18 Jahre. Jugendliche unter 18 Jahren können grundsätzlich Prüfungen absolvieren, dürfen jedoch erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres eingesetzt werden.